FAQs: Häufigsten Fragen zu Verpackungsgesetz und europaweiter Verpackungslizenzierung

Wann bin ich ein Hersteller gem. des deutschen Verpackungsgesetzes und was ist zu tun?

Hersteller nach dem VerpackG sind Sie, wenn Sie Verkaufsverpackungen (Produkt-, Service- und Versandverpackungen inkl. Polstermaterial und Packhilfsmitteln) erstmalig mit Ware befüllen und diese gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen. Dies gilt für Produzenten, Importeure und Versand- und Onlinehändler. Hier ist irrelevant, ob Sie eigene Produkte vertreiben und diese selbst verpacken oder ob Sie das Befüllen an Dritte (z.B. Fulfilment-Dienstleister) abgeben.

Um den Vorgaben aus dem VerpackG zu entsprechen, sind drei Schritte erforderlich:

  1. Die Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt)
  2. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, das von Behördenseite bereitgestellt wird und der Kontrolle dient
  3. Die regelmäßige Meldung der lizenzierten Verpackungsmengen ebenfalls an LUCID

Für die Verpackungslizenzierung/Systembeteiligung empfehlen wir Ihnen den Abschluss im Onlineshop unseres Partners Lizenzero (duales System Interseroh+). Bei Lizenzero finden Sie auch nochmals ausführliche Informationen, für wen das Verpackungsgesetz gilt.

Eine Anleitung zur Registrierung und Datenmeldung bei LUCID finden Sie ebenfalls bei Lizenzero: Wie läuft die Registrierung und Datenmeldung bei LUCID ab?

Verpackungsgesetz: Was gilt für Fulfilment und den Vertrieb über Marktplätze?

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit 2022 gilt, gelten für beide Bereiche neue Regelungen.

Fulfilment: Fulfilment-Dienstleister haben eine Kontrollpflicht hinsichtlich der Erfüllung der VerpackG-Vorgaben durch ihre Kunden. Diese sind ausnahmslos für die Lizenzierung auch der vom Dienstleister befüllten Versandverpackungen zuständig und müssen eine Systembeteiligung sowie die Registrierung in LUCID nachweisen. Ohne diese dürfen weder Verkauf noch anderweitige Tätigkeiten in Bezug auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen durchgeführt werden. Zu diesen Pflichten zählen: das Anbieten von Produkten, das Verpacken und der Versand.

Marktplätze: Auch Marktplatz-Betreibern wie Amazon, eBay und Co. kommt eine Kontrollpflicht zu. Wenn Händler also über Marktplätze an deutsche Endverbraucher verkaufen, müssen sie eine LUCID-Registrierungsnummer und einen Systembeteiligungsnachweis vorlegen können – andernfalls darf über den Marktplatz kein weiterer Vertrieb der Produkte des betreffenden Händlers mehr erfolgen.

Verpackungsgesetz: Welche Sanktionen sind zu erwarten, wenn die Vorgaben missachtet werden?

Mögliche Sanktionen sind Handelsverbote, Abmahnungen oder hohe Bußgelder das können in Deutschland bis zu 200.000 Euro sein.

Worauf muss ich achten, wenn ich auch in andere Länder Europas versende?

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem Vorgaben für das Inverkehrbringen von Verpackungen gelten. Vielmehr sieht jeder Mitgliedsstaat der EU – ebenso wie zahlreiche Drittländer – diesbezügliche Regelungen samt Sanktionen bei Nichtbefolgung vor. Es ist somit ratsam, sich zu den jeweiligen Bestimmungen zu informieren, bevor man dort Verpackungen in Umlauf bringt.

Europaweiter Versand: Wie kann ich mich compliant aufstellen?

Unterschiedlichste Vorgaben, in Landessprache formuliert, keine zentrale Anlaufstelle: was kompliziert klingt, ist es leider in einigen Zielländern auch.

Eine Lösung bietet der Schwestershop unseres Partners für das deutsche Verpackungsgesetz Lizenzero: Lizenzero.eu. Hier können betroffene Unternehmen Handlungsleitfäden (ab 25 EUR/Land) erwerben, mit denen sie sich Schritt für Schritt durch die Vorgaben navigieren können – ohne zeitintensives Zusammensuchen der Informationen und Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Vollständigkeit. Alternativ ist mit dem Lizenzierungsservice auch eine Komplettabwicklung der Lizenzierung je Zielland durch das Lizenzero.eu-Team möglich.

Eine Übersicht über beide Produkte samt enthaltener Leistungen finden Sie hier: https://www.lizenzero.eu/services/


Lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf!

Lizenzero bietet 10% Rabatt für Kartonplus-Partner – Rabattcode: „Kartonplus10“ 

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Partneraktion* von Lizenzero: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung


*Gültig bis zum 31.12.2023 Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wissenswertes zum Verpackungsgesetz für Onlinehändler

Unter dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG), gültig seit 2019, gelten verschärfte Maßgaben für das Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen (hierzu zählen auch Versandverpackungen!). Der E-Commerce-Bereich ist damit unmittelbar von dem Gesetz betroffen. Für Onlinehändler gelten zusätzliche Pflichten, bei deren Missachtung Bußgelder und Verkaufsverbote drohen.

Was Sie als Onlinehändler, der auf Verpackungsmaterialien angewiesen ist, jetzt zum VerpackG wissen müssen, erklären wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partnershop Lizenzero, dem Onlineshop für Verpackungslizenzierung des dualen Systems Interseroh+.

Welche Pflichten sind zu erfüllen?

Das VerpackG bringt drei Pflichten für Sie als Onlinehändler mit sich:

  • Jeder Händler, der eine Verkaufsverpackung erstmalig mit Ware befüllt und anschließend an den privaten Endverbraucher vertreibt, muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ an einem der elf dualen Systeme beteiligen. Auf diese Weise finanzieren Sie das duale System mit, das für die fachgerechte Rücknahme des Verpackungsmülls, dessen Sortierung und ein effizientes Recycling Ihrer Verpackungen sorgt.
  • Zusätzlich verlangt es die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID, die als Kontrollinstanz des Gesetzes neu geschaffen wurde.
  • Und zu guter Letzt müssen die lizenzierten Verpackungsmengen und der Name des gewählten Systemanbieters regelmäßig an LUCID gemeldet werden.

Wer muss lizenzieren?

Unabhängig von Gewerbegröße, Verpackungsmenge oder -art muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes jeder Händler, der verpackte Produkte an private Endkonsumenten vertreibt, mittels einer Verpackungslizenzierung an einem dualen System beteiligen. Keine Rolle spielt dabei der Vertriebsweg, der Ihrem Gewerbe zugrunde liegt: Ob Sie Ihre Waren über den eigenen Webshop oder über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy vertreiben – die Beteiligungspflicht betrifft jeden.

Welche Verpackungsmaterialien müssen Sie lizenzieren?

Mindestmengen sieht das VerpackG ausdrücklich nicht vor – die Pflicht zur Beteiligung an einem der dualen Systeme greift ab der ersten befüllten und in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackung. Abgedeckt sind mit dem Gesetz alle Verpackungsarten und -materialien, die der private Endverbraucher typischerweise bei sich zu Hause entsorgt. Dazu zählt nicht nur die primäre Produktverpackung, die der Endkonsument entfernen muss, bevor er den Artikel in der Hand hält, sondern auch die Versandverpackung.

Zusätzlich wichtig im Onlinehandel: Auch Packhilfsmittel wie Klebeband oder Etiketten und Polstermaterialien wie Luftpolsterfolie oder Styropor müssen lizenziert werden.

Was passiert bei Nichtbeachtung des Gesetzes?

Wenn Sie falsche Mengen melden oder Ihre Beteiligungs- und Registrierungspflicht grundsätzlich nicht erfüllen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Verkaufsverboten und Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro sanktioniert wird. Darüber hinaus führt die Zentrale Stelle Verpackungsregister ein öffentliches Register über alle registrierten Unternehmen, welches online einsehbar ist. Ziel dieses öffentlichen Registers ist es, für faire Spielregeln auf dem Markt zu sorgen und Transparenz zu schaffen. Eine zusätzliche potenzielle Gefahr sind somit Abmahnungen durch Wettbewerber.

In 3 Schritten VerpackG-konform handeln

1. LIZENZIEREN

Melden Sie sich bei einem dualen System Ihrer Wahl (z. B. über Lizenzero beim dualen System Interseroh+) an und lizenzieren Sie dort Ihre individuelle Verpackungsmenge.

2. REGISTRIEREN

Nehmen Sie über LUCID eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister vor. Nötige Angaben sind dabei Ihr duales System und Ihre dort gemeldete Verpackungsmenge. Um das duale System und die Zentrale Stelle miteinander zu verknüpfen, müssen Sie außerdem die von der ZSVR vergebene Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System angeben.

3. BESTÄTIGEN

Ihre ursprünglich gemeldeten Mengen gleichen Sie zu Beginn des Folgejahres noch einmal mit den tatsächlich über das Lizenzjahr in Umlauf gebrachten Volumina ab. Den Finalwert melden Sie sowohl Ihrem dualen System als auch der ZSVR.

Neuerung im E-Commerce seit Juli 2022

Eine Novelle des VerpackG hat den Betreibern von Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern eine Kontrollpflicht auferlegt. Das bedeutet, dass diese Instanzen ihre Händler bzw. Kunden nun auf die rechtkonforme Erfüllung der VerpackG-Vorgaben überprüfen müssen. Fehlt ein Nachweis, dürfen keine Verkäufe über den Marktplatz bzw. kein Versand über den Fulfilment-Dienstleister mehr erfolgen.

Lizenzero bietet aktuell 10% Rabatt für Kartonplus-Partner – lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf!

Rabattcode für Lizenzero: „Kartonplus10“ 

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Partneraktion* von Lizenzero: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung


*Gültig bis zum 31.12.2023 Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Verpackungsgesetz: So berechnen Sie Ihre individuelle Verpackungsmenge

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bringt einige To Do’s für alle (Online-)Händler mit sich, die Verkaufsverpackungen nutzen. Zu diesen sogenannten Verkaufsverpackungen gehören neben der direkten Produktverpackung auch Versandverpackungen inklusive Polster- und Füllmaterial, weswegen gerade der Onlinehandel unmittelbar von der neuen Gesetzgebung betroffen ist.

Konkret bringt das VerpackG drei Pflichten für betroffene Händler mit sich:

  1. Die Beteiligung der individuellen Verpackungsmengen (auch Lizenzierung genannt) an einem der elf deutschen dualen Systeme durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“, ausgehend von den Verpackungsmaterialien und deren Gesamtgewicht und
  2. die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregistern (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID, die als Kontrollinstanz des VerpackG neu eingerichtet wurde und
  3. die regelmäßige Meldung der lizenzierten Verpackungsmengen samt Namen des dualen Systemanbieters ebenfalls an LUCID.

    So weit, so gut. Doch wie berechnen Sie als betroffener Händler eigentlich das in Punkt a) angesprochene Gesamtgewicht Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen?

    Möglichkeit 1: Sie kennen die Verpackungsgewichte bereits
    Wenn Ihnen die Gesamtgewichte der Verpackungsmaterialien, die Sie jährlich in Umlauf bringen, bereits vorliegen, weil Sie diese beispielsweise durch Angaben Ihres Verpackungsherstellers direkt nachvollziehen können oder diese Daten für sich ohnehin bereits verlässlich vermerken, ist deren Beteiligung bei einem dualen System schnell erledigt. Der Großteil der dualen Systeme betreibt eigene Onlineshops für die Lizenzierung von Verpackungen (z. B. das duale System Interseroh+ mit seinem Shop Lizenzero) und stellt Kalkulatoren zur Verfügung, in die der Händler seine individuellen Verpackungsmengen in Gewichtsangaben eintragen kann. Anhand dieser Angaben wird dann automatisch Ihr individuelles Lizenzierungsentgelt errechnet und Sie können Ihre Verpackungen anschließend direkt beteiligen.

    KARTONPLUS-TIPP:
    Bei uns geht es ganz einfach – die Gewichte aller bei Kartonplus gekauften Kartonagen finden Sie in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Mein Kartonplus / Ihre Einkaufsstatistik“!

    Möglichkeit 2: Ihnen liegen die Daten zu den Verpackungsgewichten nicht vor
    Sollten Ihnen Ihre Verpackungsgewichte nicht bekannt sein, funktioniert deren Kalkulation am besten ausgehend von der verwendeten Stückzahl der jeweiligen Verpackungen. So können Sie anhand des beispielhaften Gewichts einer Verpackung entweder selbst hochrechnen, welches Gesamtgewicht sich hieraus für die Gesamtanzahl an Verpackungen ergibt, oder Sie verwenden eine Berechnungshilfe, wie sie z. B. Lizenzero zur Verfügung stellt. Hier geben Sie einfach Ihre Stückzahlen pro Verpackungsart ein und mit einem Klick werden diese in Standard-Gewichtsangaben umgerechnet.

    Gut zu wissen
    Das Verpackungsgesetz fordert, dass Sie Ihre Verpackungsmengen für ein Jahr im Voraus angeben. Aber wie sollen so Schwankungen abgebildet werden, die über den Jahresverlauf eintreten können?

    Tatsächlich soll die Meldung der Verpackungsmengen vor Beginn des Jahres nur eine Vorausschätzung für das Jahr darstellen. Hierzu können Sie z. B. auf Verkaufszahlen aus den Vorjahren zurückgreifen. Sobald das Jahr herum ist, müssen Sie diese ursprüngliche Angabe dann ohnehin noch einmal mit der tatsächlich in Verkehr gebrachten Menge gegenprüfen und den solchermaßen final festgestellten Wert als Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei der ZSVR als auch bei Ihrem dualen System angeben. Zusätzlich bieten einige duale Systeme (darunter auch das duale System Interseroh+) unterjährige Mengenanpassungen an, die unkompliziert über die Onlineshops abgewickelt werden können.

    Angebot für Kartonplus-Kunden von Lizenzero

    Lizenzero bietet aktuell 10% Rabatt für Kartonplus-Partner – lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf!

    Rabattcode für Lizenzero: „Kartonplus10“ 

    Hier finden Sie weitere Informationen zu der Partneraktion* von Lizenzero: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung


    *Gültig bis zum 31.12.2023 Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Europaweite Verpackungslizenzierung

    Behalten Sie mit unserem Partner Lizenzero.eu den Überblick

    Ähnlich wie in Deutschland gelten europaweit Regeln und Gesetze zur Verpackungslizenzierung. Unternehmen, die Verpackungsmaterial im europäischen Ausland in Verkehr bringen, sind gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie dazu verpflichtet, sich am Recycling ihrer in Umlauf gebrachten Verpackungen zu beteiligen. Das bedeutet, sie müssen sie lizenzieren und dazugehörige Lizenzentgelte verrichten. Neben EU-Staaten gelten in viele Drittstaaten ähnliche gesetzliche Vorgaben.

    Das Prinzip dahinter: Im Zuge ihrer erweiterten Herstellerverantwortung sind Händler und Produzenten, die verpackte Produkte vertreiben und somit im Zielland für Verpackungsabfälle und Recyclingaufwände sorgen, neben dem Produkt auch für die Verpackung bis hin zu deren Verwertung verantwortlich. Welchen Rechten und Pflichten sie konkret nachkommen müssen, kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt von landesspezifischen Bestimmungen ab.

    Da sich die einzelnen Vorgaben, Lizenzierungsprozesse und Entgelthöhen voneinander unterscheiden und nicht immer leicht zu durchschauen sind, hilft Ihnen unser Partner Lizenzero.eu hierbei. Hier werden die jeweiligen Vorgaben leicht verständlich und übersichtlich in praktische Handlungsleitfäden heruntergebrochen. Alternativ können Sie den Lizenzierungsservice nutzen, bei dessen Nutzung Sie selbst nicht mehr tätig werden müssen, sondern alles per Vollmacht vom lieznzero.eu-Team abwickeln lassen.

    Eine Übersicht über die Lizenzero.eu-Produkte finden Sie hier.

    Angebot für Kartonplus-Kunden bei Lizenzero.eu

    Lizenzero.eu bietet 10% Rabatt für Kartonplus-Kunden* − lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero.eu und stellen Sie sich in Ihren Zielländern compliant auf!

    Rabattcode für Lizenzero.eu: „kartonplus10″*

    Hier geht es zu Lizenzero.eu: https://www.lizenzero.eu


    *Einzulösen auf www.lizenzero.eu. Gutschein gültig bis zum 31.12.2023. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Stichtag 01.01.2019 – Warum sich Onlinehändler jetzt auf das neue Verpackungsgesetz vorbereiten sollten

    Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und verschärft die Maßgaben für die Nutzung von Verkaufsverpackungen (hierzu zählen auch Versandverpackungen!). Der E-Commerce-Bereich ist damit unmittelbar von der Gesetzeseinführung betroffen. Auf Onlinehändler kommen somit ab zusätzliche Pflichten zu, bei deren Missachtung Bußgelder und Verkaufsverbote drohen.

    Was Sie als Onlinehändler, der auf Verpackungsmaterialien angewiesen ist, jetzt zum VerpackG wissen müssen, erklären wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partnershop Lizenzero, dem Onlineshop für Verpackungslizenzierung des Dualen Systems Interseroh.

    Welche Pflichten sind zu erfüllen?

    Das VerpackG bringt zwei große Pflichten für Sie als Onlinehändler mit sich:

    • Jeder Händler, der eine Verkaufsverpackung erstmalig mit Ware befüllt und anschließend an den privaten Endverbraucher vertreibt, muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ an einem der neun dualen Systeme beteiligen. Auf diese Weise finanzieren Sie das Duale System mit, das für die fachgerechte Rücknahme des Verpackungsmülls, dessen Sortierung und ein effizientes Recycling Ihrer Verpackungen sorgt.
    • Zusätzlich verlangt es die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die als Kontrollinstanz des Gesetzes neu geschaffen wurde.

    Wer muss lizenzieren?

    Unabhängig von Gewerbegröße, Verpackungsmenge oder -art muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes jeder Händler, der verpackte Produkte an private Endkonsumenten vertreibt, mittels einer Verpackungslizenzierung an einem dualen System beteiligen. Keine Rolle spielt dabei der Vertriebsweg, der Ihrem Gewerbe zugrunde liegt: Ob Sie Ihre Waren über den eigenen Webshop oder über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy vertreiben – die Beteiligungspflicht betrifft jeden.

    Welche Verpackungsmaterialien müssen Sie lizenzieren?

    Mindestmengen sieht das VerpackG ausdrücklich nicht vor – die Pflicht zur Beteiligung an einem der dualen Systeme greift ab der ersten befüllten und in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackung. Abgedeckt sind mit dem Gesetz alle Verpackungsarten und -materialien, die der private Endverbraucher typischerweise bei sich zu Hause entsorgt. Dazu zählt nicht nur die primäre Produktverpackung, die der Endkonsument entfernen muss, bevor er den Artikel in der Hand hält, sondern auch die Versandverpackung.

    Zusätzlich wichtig im Onlinehandel: Auch Packhilfsmittel wie Klebeband oder Etiketten und Polstermaterialien wie Luftpolsterfolie oder Styropor müssen lizenziert werden.

    Was passiert bei Nichtbeachtung des Gesetzes?

    Wenn Sie falsche Mengen melden oder Ihre Beteiligungs- und Registrierungspflicht grundsätzlich nicht erfüllen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Verkaufsverboten und Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro sanktioniert wird. Darüber hinaus wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister ab Januar 2019 ein öffentliches Register über alle registrierten Unternehmen online stellen. Ziel dieses öffentlichen Registers ist es, für faire Spielregeln auf dem Markt zu sorgen und Transparenz zu schaffen. Eine zusätzliche potenzielle Gefahr sind somit Abmahnungen durch Wettbewerber.

    In 3 Schritten VerpackG-konform handeln

    1. LIZENZIEREN

    Melden Sie sich bei einem dualen System Ihrer Wahl (z. B. über Lizenzero beim Dualen System Interseroh) an und lizenzieren Sie dort Ihre individuelle Verpackungsmenge.

    2. REGISTRIEREN

    Nehmen Sie über LUCID eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister vor. Nötige Angaben sind dabei Ihr duales System und Ihre dort gemeldete Verpackungsmenge. Um das duale System und die Zentrale Stelle miteinander zu verknüpfen, müssen Sie außerdem die von der ZSVR vergebene Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System angeben.

    3. BESTÄTIGEN

    Ihre ursprünglich gemeldeten Mengen gleichen Sie zu Beginn des Folgejahres noch einmal mit den tatsächlich über das Lizenzjahr in Umlauf gebrachten Volumina ab. Den Finalwert melden Sie sowohl Ihrem dualen System als auch der ZSVR.

     

    Lizenzero bietet aktuell 10% Rabatt für Kartonplus-Partner – lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des Dualen Systems Interseroh, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf!

    Rabattcode für Lizenzero: „Kartonplus10“ 

    Hier finden Sie weitere Informationen zu der Partneraktion* von Lizenzero: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung

    *Gültig bis zum 31.12.2021. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.