Verpackungsgesetz 2019: So berechnen Sie Ihre individuelle Verpackungsmenge

Der Jahreswechsel ist nur noch wenige Wochen entfernt und bringt mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) gleich eine große Änderung mit sich, die alle (Online-)Händler betrifft, die Verkaufsverpackungen nutzen. Zu diesen sogenannten Verkaufsverpackungen gehören neben der direkten Produktverpackung auch Versandverpackungen inklusive Polster- und Füllmaterial, weswegen gerade der Onlinehandel unmittelbar von der neuen Gesetzgebung betroffen ist.

Konkret bringt das VerpackG zwei Pflichten für betroffene Händler mit sich:

  1. Die Beteiligung der individuellen Verpackungsmengen an einem der neun deutschen dualen Systeme durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“, ausgehend von den Verpackungsmaterialien und deren Gesamtgewicht, und
  2. die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregistern (ZSVR), die als Kontrollinstanz des VerpackG neu eingerichtet wurde.

So weit, so gut. Doch wie berechnen Sie als betroffener Händler eigentlich das in Punkt a) angesprochene Gesamtgewicht Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen?

Möglichkeit 1: Sie kennen die Verpackungsgewichte bereits

Wenn Ihnen die Gesamtgewichte der Verpackungsmaterialien, die Sie jährlich in Umlauf bringen, bereits vorliegen, weil Sie diese beispielsweise durch Angaben Ihres Verpackungshersteller direkt nachvollziehen können oder diese Daten für sich ohnehin bereits verlässlich vermerken, ist deren Beteiligung bei einem dualen System schnell erledigt. Der Großteil der dualen Systeme betreibt eigene Onlineshops für die Lizenzierung von Verpackungen (z. B. das Duale System Interseroh mit seinem Shop Lizenzero) und stellt Kalkulatoren zur Verfügung, in die der Händler seine individuellen Verpackungsmengen in Gewichtsangaben eintragen kann. Anhand dieser Angaben wird dann automatisch Ihr individuelles Lizenzierungsentgelt errechnet und Sie können Ihre Verpackungen anschließend direkt beteiligen.

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Möglichkeit 2: Ihnen liegen die Daten zu den Verpackungsgewichten nicht vor

Sollten Ihnen Ihre Verpackungsgewichte nicht bekannt sein, funktioniert deren Kalkulation am besten ausgehend von der verwendeten Stückzahl der jeweiligen Verpackungen. So können Sie anhand des beispielhaften Gewichts einer Verpackung entweder selbst hochrechnen, welches Gesamtgewicht sich hieraus für die Gesamtanzahl an Verpackungen ergibt, oder Sie verwenden eine Berechnungshilfe, wie sie z. B. Lizenzero zur Verfügung stellt. Hier geben Sie einfach Ihre Stückzahlen pro Verpackungsart ein und mit einem Klick werden diese in Standard-Gewichtsangaben umgerechnet.

Gut zu wissen

Das Verpackungsgesetz fordert, dass Sie Ihre Verpackungsmengen für ein Jahr im Voraus angeben. Aber wie sollen so Schwankungen abgebildet werden, die über den Jahresverlauf eintreten können?

Tatsächlich soll die Meldung der Verpackungsmengen vor Beginn des Jahres nur eine Vorausschätzung für das Jahr darstellen. Hierzu können Sie z. B. auf Verkaufszahlen aus den Vorjahren zurückgreifen. Sobald das Jahr herum ist, müssen Sie diese ursprüngliche Angabe dann ohnehin noch einmal mit der tatsächlich in Verkehr gebrachten Menge gegenprüfen und den solchermaßen final festgestellten Wert als Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei der ZSVR als auch bei Ihrem dualen System angeben. Zusätzlich bieten einige duale Systeme (darunter auch das Duale System Interseroh) unterjährige Mengenanpassungen an, die unkompliziert über die Onlineshops abgewickelt werden können.

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