Verpackungskennzeichnung: Das müssen Sie als Amazon-Händler in Europa berücksichtigen

In der dynamischen E-Commerce-Landschaft ist es nicht nur wichtig, qualitativ hochwertige Produkte anzubieten, sondern auch sicherzustellen, dass Ihre Verpackungen überall den geltenden Vorschriften entsprechen. Als Amazon-Händler stehen Sie damit europaweit unter anderem vor der Aufgabe, die unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten für Ihre Verpackungen zu berücksichtigen. Die EU-Verpackungsrichtlinie wird dabei allerdings von den verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt. So gibt es beispielsweise in Deutschland mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) keine Kennzeichnungspflicht und auch das Anbringen von Trennhinweisen auf Verpackungen ist für Unternehmen in Deutschland rein optional. Im Nachbarland Frankreich hingegen gelten andere Regelungen. Mit unserem Partner Lizenzero, dem Onlineshop für Ihre Verpackungslizenzierung des dualen Systems Interseroh+ und Ansprechpartner für europaweite Verpackungslizenzierung, erläutern wir für die wichtigsten europäischen Exportländer welche Kennzeichnungspflichten für Sie relevant sind, um potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Das Triman-Logo in Frankreich

Versenden Sie Waren nach Frankreich, müssen Sie neben der Lizenzierung Ihrer Verpackungen auch die Kennzeichnungspflicht beachten. Diese betrifft unter anderem alle Verpackungen, die von Privatpersonen entsorgt werden und regelt, dass alle recycelbaren Verpackungen und Produkte auch als solches gekennzeichnet werden müssen. Dafür gibt es in Frankreich das sogenannte TRIMAN-Logo, welches die Verbraucher auf die Recyclingfähigkeit der Verpackung aufmerksam machen soll. Zielsetzung des TRIMAN-Logos ist die Erhöhung der Recyclingquoten.

Um dies zu gewährleisten, müssen neben dem TRIMAN-Logo auch entsprechende Sortierhinweise zur Gelben Tonne oder dem Glascontainer auf den Verpackungen angebracht werden. Ausnahmen gelten für Getränkeverpackungen aus Glas (hier ist eine Kennzeichnung freiwillig) und Verpackungseinheiten, die weniger als 10 cm² groß sind und keine Gebrauchsanweisung haben. Bei diesen müssen die Informationen aber online abrufbar sein.

Neben Verpackungen fallen im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich übrigens auch bestimmte Produkte unter die Kennzeichnungspflicht. Ob Ihre Produkte davon betroffen sind, können Sie der folgenden Grafik entnehmen.

Hier finden Sie das TRIMAN-Logo zum Download

Verpackungskennzeichnung in Italien

Neben Frankreich gibt es auch in Italien eine Kennzeichnungspflicht für Onlinehändler, die dort Produkt-, Versand- und Transportverpackungen in Verkehr bringen. Dabei müssen Sie die recyclingfähigen Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern entsorgt werden, mit einem deutlich erkennbaren Entsorgungshinweis kennzeichnen. Anders als in Frankreich gibt es hierfür jedoch kein verpflichtendes Logo, sondern einige Vorschriften zur Gestaltung der Hinweise:

  • Die Hinweise sind in einem leicht verständlichen Italienisch zu verfassen.
  • Für die grafische Gestaltung gibt es außer der verpflichtenden Ausführung in Italienisch keine genauen Vorgaben.
  • Die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien muss mit einem alphanumerischen Code gemäß 97/192/EG angegeben sein.
  • Die Materialkomponenten der Verpackungen sind einzeln und mit ihrem dazugehörigen Materialcode und Entsorgungshinweis aufzuführen.
  • Informationen über die Zusammensetzung und richtige Entsorgung der Materialien können in vereinzelten Fällen auch über Webseiten oder QR-Codes übermittelt werden.

Freiwillige Kennzeichnung in den Niederlanden

In den Niederlanden hingegen steht Unternehmen der Disposal Guide zur Verfügung, aus dem sie Symbole in Form eines Entsorgungsleitsystems für die verschiedenen Teile ihrer Verpackungen entnehmen können. Mit diesen einheitlichen Symbolen sollen Verbraucher auf einen Blick erkennen können, wie die Verpackungen zu entsorgen sind. Die Nutzung dieser Symbole ist freiwillig und für Händler nicht verpflichtend.

Kennzeichnungspflichten in Österreich

Seit Anfang 2023 sind laut der österreichischen Verpackungsverordnung (VerpackVO) ausländische Versandhändler dazu verpflichtet, bei der Einfuhr von Verpackungen einen Bevollmächtigten für die Verpackungslizenzierung zu benennen. Sollten Sie also keinen Sitz in Österreich haben, bedeutet dies, dass Sie dort Ihre Pflichten bezüglich der VerpackVO nicht selbst erfüllen dürfen, sondern durch einen Bevollmächtigen erfüllen lassen müssen. Der Vertreter darf dabei jede natürliche oder juristische Person sein, die:

  • einen Sitz in Österreich hat und dort über eine österreichische Adresse verfügt.
  • für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach §9 des österreichischen Verwaltungsstrafgesetzes verantwortlich ist und durch eine notariell beglaubigte Vollmacht bestellt ist. 

Neben dieser wichtigen Änderung gilt bezüglich derKennzeichnung nur eine Pflicht für Letztvertreiber von Getränkeverpackungen im Lebensmitteleinzelhandel. Andere Verpackungen können freiwillig mit der Kennzeichnung für „Mehrweg“ versehen werden, sofern sie wiederverwendbar sind.

Versand nach Spanien

Auch in Spanien gibt es seit Anfang 2023 Änderungen für Exporteure. Das zuvor gesetzlich vorgeschriebene Symbol des Grünen Punkts als Verpackungskennzeichnung ist nicht mehr verpflichtend. Händler können daher für Spanien selbst entscheiden, ob sie das Symbol auf ihren Verpackungen verwenden möchten. Die Verwendung des Symbols ist damit also nicht verboten und darf weiterhin auf den entsprechend lizenzierten Verpackungen angebracht werden, um Verbraucher zu informieren.

Fazit

Aktuell herrscht bezüglich der Kennzeichnungspflicht in Europa ein Flickenteppich an Regelungen und Vorschriften. Um keine Verkaufsverbote oder Geldstrafen zu erhalten, sollten Sie sich unbedingt vor dem Export von Produkten und Verpackungen in ein bestimmtes EU-Land über die dort herrschenden Vorschriften informieren.

Unabhängig davon sollten Sie auch im Hinterkopf behalten, dass immer mehr Verbraucher beim Kauf zunehmend auf Transparenz und Nachhaltigkeit achten. Daher kann es auch neben den gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten sinnvoll sein, Trennhinweise auf den Produkt- und Versandverpackungen anzubringen. In Deutschland gibt es für Händler und Hersteller von der Initiative Trennhinweise, eine Initiative neun deutscher dualer Systeme, beispielsweise kostenlose Aufklärungssymbole für ihre Verpackungen.

Um im Verpackungsdschungel nicht den Überblick zu verlieren, lohen sich Angebote wie der europaweite Lizenzierungsservice unseres Partners Lizenzero auf Lizenzero.eu. Mit dem Rabattcode KARTONPLUS10 können Sie ganze 10% Rabatt* auf den Lizenzierungsservice bei unserem Partner erhalten.

Mehr Informationen zur Lizenzierung Ihrer Verpackungen in Deutschland und unserer Partnervorteile finden Sie hier: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung

*Gültig bis zum 31.12.2024 Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.