FAQs: Häufigsten Fragen zu Verpackungsgesetz und europaweiter Verpackungslizenzierung

Wann bin ich ein Hersteller gem. des deutschen Verpackungsgesetzes und was ist zu tun?

Hersteller nach dem VerpackG sind Sie, wenn Sie Verkaufsverpackungen (Produkt-, Service- und Versandverpackungen inkl. Polstermaterial und Packhilfsmitteln) erstmalig mit Ware befüllen und diese gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen. Dies gilt für Produzenten, Importeure und Versand- und Onlinehändler. Hier ist irrelevant, ob Sie eigene Produkte vertreiben und diese selbst verpacken oder ob Sie das Befüllen an Dritte (z.B. Fulfilment-Dienstleister) abgeben.

Um den Vorgaben aus dem VerpackG zu entsprechen, sind drei Schritte erforderlich:

  1. Die Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt)
  2. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, das von Behördenseite bereitgestellt wird und der Kontrolle dient
  3. Die regelmäßige Meldung der lizenzierten Verpackungsmengen ebenfalls an LUCID

Für die Verpackungslizenzierung/Systembeteiligung empfehlen wir Ihnen den Abschluss im Onlineshop unseres Partners Lizenzero (duales System Interseroh+). Bei Lizenzero finden Sie auch nochmals ausführliche Informationen, für wen das Verpackungsgesetz gilt.

Eine Anleitung zur Registrierung und Datenmeldung bei LUCID finden Sie ebenfalls bei Lizenzero: Wie läuft die Registrierung und Datenmeldung bei LUCID ab?

Verpackungsgesetz: Was gilt für Fulfilment und den Vertrieb über Marktplätze?

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit 2022 gilt, gelten für beide Bereiche neue Regelungen.

Fulfilment: Fulfilment-Dienstleister haben eine Kontrollpflicht hinsichtlich der Erfüllung der VerpackG-Vorgaben durch ihre Kunden. Diese sind ausnahmslos für die Lizenzierung auch der vom Dienstleister befüllten Versandverpackungen zuständig und müssen eine Systembeteiligung sowie die Registrierung in LUCID nachweisen. Ohne diese dürfen weder Verkauf noch anderweitige Tätigkeiten in Bezug auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen durchgeführt werden. Zu diesen Pflichten zählen: das Anbieten von Produkten, das Verpacken und der Versand.

Marktplätze: Auch Marktplatz-Betreibern wie Amazon, eBay und Co. kommt eine Kontrollpflicht zu. Wenn Händler also über Marktplätze an deutsche Endverbraucher verkaufen, müssen sie eine LUCID-Registrierungsnummer und einen Systembeteiligungsnachweis vorlegen können – andernfalls darf über den Marktplatz kein weiterer Vertrieb der Produkte des betreffenden Händlers mehr erfolgen.

Verpackungsgesetz: Welche Sanktionen sind zu erwarten, wenn die Vorgaben missachtet werden?

Mögliche Sanktionen sind Handelsverbote, Abmahnungen oder hohe Bußgelder das können in Deutschland bis zu 200.000 Euro sein.

Worauf muss ich achten, wenn ich auch in andere Länder Europas versende?

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem Vorgaben für das Inverkehrbringen von Verpackungen gelten. Vielmehr sieht jeder Mitgliedsstaat der EU – ebenso wie zahlreiche Drittländer – diesbezügliche Regelungen samt Sanktionen bei Nichtbefolgung vor. Es ist somit ratsam, sich zu den jeweiligen Bestimmungen zu informieren, bevor man dort Verpackungen in Umlauf bringt.

Europaweiter Versand: Wie kann ich mich compliant aufstellen?

Unterschiedlichste Vorgaben, in Landessprache formuliert, keine zentrale Anlaufstelle: was kompliziert klingt, ist es leider in einigen Zielländern auch.

Eine Lösung bietet der Schwestershop unseres Partners für das deutsche Verpackungsgesetz Lizenzero: Lizenzero.eu. Hier können betroffene Unternehmen Handlungsleitfäden (ab 25 EUR/Land) erwerben, mit denen sie sich Schritt für Schritt durch die Vorgaben navigieren können – ohne zeitintensives Zusammensuchen der Informationen und Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Vollständigkeit. Alternativ ist mit dem Lizenzierungsservice auch eine Komplettabwicklung der Lizenzierung je Zielland durch das Lizenzero.eu-Team möglich.

Eine Übersicht über beide Produkte samt enthaltener Leistungen finden Sie hier: https://www.lizenzero.eu/services/


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Hier finden Sie weitere Informationen zu der Partneraktion* von Lizenzero: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung


*Gültig bis zum 31.12.2023 Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.