VerpackG Last Minute: Die wichtigsten To do’s vor Jahresende (+ ein Rechenbeispiel)

Nach einem anspruchsvollen, durch das Weihnachtsgeschäft geprägten Dezember neigt sich das Jahr 2018 zusehends dem Ende zu. Neben neuen Chancen bringt der Jahreswechsel auch das Verpackungsgesetz, das gerade für Online-Händler zusätzliche Pflichten mit sich bringt.

Um E-Commerce-Händlern zu helfen, in dem Gesetzes-Dschungel während der stressigsten Zeit des Jahres den Überblick zu wahren, gibt ihnen der folgende Beitrag einen praktischen VerpackG-Guide an die Hand. Er fasst die wichtigsten Begriffe und To do’s bis Jahresende zusammen, damit betroffene Händler auch in 2019 rechtskonform agieren, und verdeutlicht den Lizenzierungsvorgang anhand eine konkreten Rechenbeispiels.

Verpackungsgesetz: Die wichtigsten Begriffe

Erstinverkehrbringer

Betroffen vom VerpackG ist derjenige, der eine Verkaufsverpackung erstmalig mit Ware befüllt und anschließend in Verkehr bringt, d.h. an den Endverbraucher vertreibt. So ist bspw. der Online-Händlers als Befüller der Versandverpackung mindestens für diese lizenzierungspflichtig – wenn er außerdem auch Hersteller der Ware ist, die er verschickt, und sie in eine Produktverpackung steckt, muss er neben der Versandverpackung auch die Produktverpackung lizenzieren.

Verkaufsverpackung

Zu der Kategorie „Verkaufsverpackung“ zählen ebenso Produktverpackungen wie Versandverpackungen mit Füll- und Polstermaterial. Die VerpackG-Pflichten greifen ausdrücklich ab der ersten Verpackung, Mindestmengen gibt es nicht.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Die ZSVR wurde als Kontrollinstanz des VerpackG neu geschaffen, um das Trittbrettfahrertum während der bislang geltenden Verpackungsverordnung einzudämmen. Über www.verpackungsregister.org müssen sich alle betroffenen Händler in der Registerdatenbank LUCID registrieren und hier ihr duales System und ihre Verpackungsmengen angeben. Die Veröffentlichung des Registers ab Januar 2019 lässt eine zusätzliche Kontrolle durch Wettbewerber zu.

Systembeteiligung

Die Systembeteiligungspflicht ist gegenüber der neu eingeführten Datenmelde- und Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle schon seit Einführung der Verpackungsverordnung 1991 verpflichtend für alle Inverkehrbringer von Verpackungen. Das VerpackG führt diese Pflicht zur Beteiligung (oder „Lizenzierung“) der Verpackungsmaterialien per „Lizenzentgelt“ bei einem dualen System (z. B. bei dem Dualen System Interseroh, das zur Vereinfachung des Lizenzierungsprozesses den Online-Shop Lizenzero entwickelt hat) fort.

Rechenbeispiel: Das kostet ein Lizenzvertrag

Anhand einer beispielhaften Bestellung spielen wir die konkrete Lizenzentgelt-Berechnung über Lizenzero einmal durch.

Die Jahresmengen:

Aus den mit der Berechnungshilfe und dem Kalkulator von Lizenzero berechneten Summen der verschiedenen Verpackungsarten ergeben sich folgende Werte:

  • Aus den mit der Berechnungshilfe und dem Kalkulator von Lizenzero berechneten Summen der verschiedenen Verpackungsarten ergeben sich folgende Werte:
    • 188,65 kg Papier, Pappe, Karton (PPK) (Kartons)
    • 4,43 kg Kunststoffe (Luftpolsterfolie)

    Ein diese Materialgewichte abdeckender Lizenzvertrag kostet 455,09 EUR im Jahr.