FAQs: Häufigsten Fragen zu Verpackungsgesetz und europaweiter Verpackungslizenzierung

Wann bin ich ein Hersteller gem. des deutschen Verpackungsgesetzes und was ist zu tun?

Hersteller nach dem VerpackG sind Sie, wenn Sie Verkaufsverpackungen (Produkt-, Service- und Versandverpackungen inkl. Polstermaterial und Packhilfsmitteln) erstmalig mit Ware befüllen und diese gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen. Dies gilt für Produzenten, Importeure und Versand- und Onlinehändler. Hier ist irrelevant, ob Sie eigene Produkte vertreiben und diese selbst verpacken oder ob Sie das Befüllen an Dritte (z.B. Fulfilment-Dienstleister) abgeben.

Um den Vorgaben aus dem VerpackG zu entsprechen, sind drei Schritte erforderlich:

  1. Die Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt)
  2. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, das von Behördenseite bereitgestellt wird und der Kontrolle dient
  3. Die regelmäßige Meldung der lizenzierten Verpackungsmengen ebenfalls an LUCID

Für die Verpackungslizenzierung/Systembeteiligung empfehlen wir Ihnen den Abschluss im Onlineshop unseres Partners Lizenzero (duales System Interseroh+). Bei Lizenzero finden Sie auch nochmals ausführliche Informationen, für wen das Verpackungsgesetz gilt.

Eine Anleitung zur Registrierung und Datenmeldung bei LUCID finden Sie ebenfalls bei Lizenzero: Wie läuft die Registrierung und Datenmeldung bei LUCID ab?

Verpackungsgesetz: Was gilt für Fulfilment und den Vertrieb über Marktplätze?

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit 2022 gilt, gelten für beide Bereiche neue Regelungen.

Fulfilment: Fulfilment-Dienstleister haben eine Kontrollpflicht hinsichtlich der Erfüllung der VerpackG-Vorgaben durch ihre Kunden. Diese sind ausnahmslos für die Lizenzierung auch der vom Dienstleister befüllten Versandverpackungen zuständig und müssen eine Systembeteiligung sowie die Registrierung in LUCID nachweisen. Ohne diese dürfen weder Verkauf noch anderweitige Tätigkeiten in Bezug auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen durchgeführt werden. Zu diesen Pflichten zählen: das Anbieten von Produkten, das Verpacken und der Versand.

Marktplätze: Auch Marktplatz-Betreibern wie Amazon, eBay und Co. kommt eine Kontrollpflicht zu. Wenn Händler also über Marktplätze an deutsche Endverbraucher verkaufen, müssen sie eine LUCID-Registrierungsnummer und einen Systembeteiligungsnachweis vorlegen können – andernfalls darf über den Marktplatz kein weiterer Vertrieb der Produkte des betreffenden Händlers mehr erfolgen.

Verpackungsgesetz: Welche Sanktionen sind zu erwarten, wenn die Vorgaben missachtet werden?

Mögliche Sanktionen sind Handelsverbote, Abmahnungen oder hohe Bußgelder das können in Deutschland bis zu 200.000 Euro sein.

Worauf muss ich achten, wenn ich auch in andere Länder Europas versende?

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem Vorgaben für das Inverkehrbringen von Verpackungen gelten. Vielmehr sieht jeder Mitgliedsstaat der EU – ebenso wie zahlreiche Drittländer – diesbezügliche Regelungen samt Sanktionen bei Nichtbefolgung vor. Es ist somit ratsam, sich zu den jeweiligen Bestimmungen zu informieren, bevor man dort Verpackungen in Umlauf bringt.

Europaweiter Versand: Wie kann ich mich compliant aufstellen?

Unterschiedlichste Vorgaben, in Landessprache formuliert, keine zentrale Anlaufstelle: was kompliziert klingt, ist es leider in einigen Zielländern auch.

Eine Lösung bietet der Schwestershop unseres Partners für das deutsche Verpackungsgesetz Lizenzero: Lizenzero.eu. Hier können betroffene Unternehmen Handlungsleitfäden (ab 25 EUR/Land) erwerben, mit denen sie sich Schritt für Schritt durch die Vorgaben navigieren können – ohne zeitintensives Zusammensuchen der Informationen und Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Vollständigkeit. Alternativ ist mit dem Lizenzierungsservice auch eine Komplettabwicklung der Lizenzierung je Zielland durch das Lizenzero.eu-Team möglich.

Eine Übersicht über beide Produkte samt enthaltener Leistungen finden Sie hier: https://www.lizenzero.eu/services/


Lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf!

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Neues tesa® Sortiment: tesa® fokussiert sich auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein

Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Klebebändern steigt konstant. Daher führen wir schon längere Zeit zwei umweltfreundliche Klebebänder von tesa® in unserem Sortiment: das Papierklebeband tesa® 4713 und das fadenverstärkte Papierklebeband tesa® 60013.

tesa® hat kürzlich das Sortiment „Packbänder aus nachhaltigeren Materialien“ erweitert. Sowohl papierbasierte Verpackungsbänder für leichte und mittelschwere Kartons als auch folienbasierte Packbänder für schwere Waren.

Ob leichter oder schwerer Karton, kurze Distanzen oder längere Lagerzeit – tesa® hat für jede Anforderung ein nachhaltiges Produkt.

Leisten auch Sie Ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit und testen Sie die neuen umweltfreundlichen Klebebänder von tesa®. Ganz neu im Kartonplus-Sortiment: Die neuen nachhaltigen tesa® Packbänder

tesa® Angebot von nachhaltigen Papierklebebändern

tesa® 4713 Papierklebeband – braun / weiß
Universell einsetzbares Klebeband auf Basis eines Krepppapierträgers und einer Naturkautschukklebmasse

  • Ideal zum Verschließen von Verpackungen bis zu 10 kg
  • Gute Klebkraft und Haftung auf unterschiedlichen Kartonqualitäten
  • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
  • Recyclingfreundliches Klebeband: Geprüft nach INGEDE-Methode, kann gemeinsam mit dem Karton entsorgt und recycelt werden
  • In braun oder weiß erhältlich

tesa® 4513 Papierklebeband – braun
Papierbasiertes Klebeband mit robusten Papierträger und einer kraftvollen Klebmasse aus synthetischem Kautschuk

    • Ideal zum Verschließen von Verpackungen bis zu 15 kg
    • Sehr hohe Anfangshaftung und Klebkraft
    • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
    • Kann von Hand abgerissen werden
    • In braun erhältlich

    tesa® 4313 Papierklebeband – braun / weiß
    Premium-Klebeband mit Papierträger und einem lösungsmittelfreien synthetischen Kautschukklebstoffsystem

    • Ideal zum Verschließen von Verpackungen bis zu 15 kg
    • Starke Haftung und Klebekraft auf einer Vielzahl von unterschiedlichen Kartonqualitäten
    • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
    • Recyclingfreundliches Klebeband: Geprüft nach INGEDE-Methode, kann gemeinsam mit dem Karton entsorgt und recycelt werden
    • In braun oder weiß erhältlich

    tesa® 60408 Papierklebeband – braun
    Biobasiertes Klebeband mit Papierträger und einer leistungsstarken Naturkautschukklebmasse (92 % biobasierter Kohlenstoff im Gesamtprodukt)

    • Ideal zum Verschließen von Verpackungen bis zu 20 kg
    • Sehr gute Klebeleistung auf verschiedenen Kartonagen
    • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
    • Kann von Hand abgerissen werden
    • Recyclingfreundliches Klebeband: Geprüft nach INGEDE-Methode, kann gemeinsam mit dem Karton entsorgt und recycelt werden
    • In braun erhältlich

    tesa® 60013 Verstärktes Papierklebeband – braun
    Hochklebendes Klebeband mit glasfaserverstärkten Papierträger und einem lösungsmittelfreien synthetischen Kautschukklebstoffsystem

    • Ideal zum Verschließen von Verpackungen bis zu 25 kg
    • Hohe Adhäsion und sehr hohe Klebrigkeit
    • Hohe Zugfestigkeit
    • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
    • Geeignet für Verpackungsanwendungen, bei denen ein Sicherheitssiegel erforderlich ist (Tamper-Evidence-Effekt)
    • In braun erhältlich

    tesa® Angebot von nachhaltigen Folienverpackungsbändern

    tesa® 60400 Biobasiertes Verpackungsbandtransparent
    Biobasiertes Klebeband mit PLA-Träger (PLA wird zu 100 % aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt) und einer Naturkautschukklebmasse mit einem Harz aus natürlich Basis

    • Ideal zum Verschließen von Verpackungen bis zu 30 kg
    • Starke Klebekraft, hervorragende Leistung auf recycelten Kartons
    • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
    • Geringere CO2-Emissionen im Vergleich zu anderen Standard-Verpackungsbändern
    • In transparent erhältlich

    tesa® 60412 Packband aus recyceltem PETtransparent
    Universal-Packband, bestehend aus einem zu 70% recycelten PET-Träger und wasserbasierten Acrylatklebstoffsystem

    • Ideal zum Verschließen von Verpackungen bis zu 30 kg
    • Hervorragende Haftung auf Recyclingkartons
    • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
    • Recyclingfreundliches Klebeband: Geprüft nach INGEDE-Methode, kann gemeinsam mit dem Karton entsorgt und recycelt werden
    • In transparent erhältlich

    Sie können die tesa® Klebebänder ab sofort hier bestellen: Kartonplus – TESA Sortiment

    Wissenswertes zum Verpackungsgesetz für Onlinehändler

    Unter dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG), gültig seit 2019, gelten verschärfte Maßgaben für das Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen (hierzu zählen auch Versandverpackungen!). Der E-Commerce-Bereich ist damit unmittelbar von dem Gesetz betroffen. Für Onlinehändler gelten zusätzliche Pflichten, bei deren Missachtung Bußgelder und Verkaufsverbote drohen.

    Was Sie als Onlinehändler, der auf Verpackungsmaterialien angewiesen ist, jetzt zum VerpackG wissen müssen, erklären wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partnershop Lizenzero, dem Onlineshop für Verpackungslizenzierung des dualen Systems Interseroh+.

    Welche Pflichten sind zu erfüllen?

    Das VerpackG bringt drei Pflichten für Sie als Onlinehändler mit sich:

    • Jeder Händler, der eine Verkaufsverpackung erstmalig mit Ware befüllt und anschließend an den privaten Endverbraucher vertreibt, muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ an einem der elf dualen Systeme beteiligen. Auf diese Weise finanzieren Sie das duale System mit, das für die fachgerechte Rücknahme des Verpackungsmülls, dessen Sortierung und ein effizientes Recycling Ihrer Verpackungen sorgt.
    • Zusätzlich verlangt es die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID, die als Kontrollinstanz des Gesetzes neu geschaffen wurde.
    • Und zu guter Letzt müssen die lizenzierten Verpackungsmengen und der Name des gewählten Systemanbieters regelmäßig an LUCID gemeldet werden.

    Wer muss lizenzieren?

    Unabhängig von Gewerbegröße, Verpackungsmenge oder -art muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes jeder Händler, der verpackte Produkte an private Endkonsumenten vertreibt, mittels einer Verpackungslizenzierung an einem dualen System beteiligen. Keine Rolle spielt dabei der Vertriebsweg, der Ihrem Gewerbe zugrunde liegt: Ob Sie Ihre Waren über den eigenen Webshop oder über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy vertreiben – die Beteiligungspflicht betrifft jeden.

    Welche Verpackungsmaterialien müssen Sie lizenzieren?

    Mindestmengen sieht das VerpackG ausdrücklich nicht vor – die Pflicht zur Beteiligung an einem der dualen Systeme greift ab der ersten befüllten und in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackung. Abgedeckt sind mit dem Gesetz alle Verpackungsarten und -materialien, die der private Endverbraucher typischerweise bei sich zu Hause entsorgt. Dazu zählt nicht nur die primäre Produktverpackung, die der Endkonsument entfernen muss, bevor er den Artikel in der Hand hält, sondern auch die Versandverpackung.

    Zusätzlich wichtig im Onlinehandel: Auch Packhilfsmittel wie Klebeband oder Etiketten und Polstermaterialien wie Luftpolsterfolie oder Styropor müssen lizenziert werden.

    Was passiert bei Nichtbeachtung des Gesetzes?

    Wenn Sie falsche Mengen melden oder Ihre Beteiligungs- und Registrierungspflicht grundsätzlich nicht erfüllen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Verkaufsverboten und Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro sanktioniert wird. Darüber hinaus führt die Zentrale Stelle Verpackungsregister ein öffentliches Register über alle registrierten Unternehmen, welches online einsehbar ist. Ziel dieses öffentlichen Registers ist es, für faire Spielregeln auf dem Markt zu sorgen und Transparenz zu schaffen. Eine zusätzliche potenzielle Gefahr sind somit Abmahnungen durch Wettbewerber.

    In 3 Schritten VerpackG-konform handeln

    1. LIZENZIEREN

    Melden Sie sich bei einem dualen System Ihrer Wahl (z. B. über Lizenzero beim dualen System Interseroh+) an und lizenzieren Sie dort Ihre individuelle Verpackungsmenge.

    2. REGISTRIEREN

    Nehmen Sie über LUCID eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister vor. Nötige Angaben sind dabei Ihr duales System und Ihre dort gemeldete Verpackungsmenge. Um das duale System und die Zentrale Stelle miteinander zu verknüpfen, müssen Sie außerdem die von der ZSVR vergebene Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System angeben.

    3. BESTÄTIGEN

    Ihre ursprünglich gemeldeten Mengen gleichen Sie zu Beginn des Folgejahres noch einmal mit den tatsächlich über das Lizenzjahr in Umlauf gebrachten Volumina ab. Den Finalwert melden Sie sowohl Ihrem dualen System als auch der ZSVR.

    Neuerung im E-Commerce seit Juli 2022

    Eine Novelle des VerpackG hat den Betreibern von Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern eine Kontrollpflicht auferlegt. Das bedeutet, dass diese Instanzen ihre Händler bzw. Kunden nun auf die rechtkonforme Erfüllung der VerpackG-Vorgaben überprüfen müssen. Fehlt ein Nachweis, dürfen keine Verkäufe über den Marktplatz bzw. kein Versand über den Fulfilment-Dienstleister mehr erfolgen.

    Lizenzero bietet aktuell 10% Rabatt für Kartonplus-Partner – lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf!

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    Das Verpackungsgesetz: So berechnen Sie Ihre individuelle Verpackungsmenge

    Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bringt einige To Do’s für alle (Online-)Händler mit sich, die Verkaufsverpackungen nutzen. Zu diesen sogenannten Verkaufsverpackungen gehören neben der direkten Produktverpackung auch Versandverpackungen inklusive Polster- und Füllmaterial, weswegen gerade der Onlinehandel unmittelbar von der neuen Gesetzgebung betroffen ist.

    Konkret bringt das VerpackG drei Pflichten für betroffene Händler mit sich:

    1. Die Beteiligung der individuellen Verpackungsmengen (auch Lizenzierung genannt) an einem der elf deutschen dualen Systeme durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“, ausgehend von den Verpackungsmaterialien und deren Gesamtgewicht und
    2. die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregistern (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID, die als Kontrollinstanz des VerpackG neu eingerichtet wurde und
    3. die regelmäßige Meldung der lizenzierten Verpackungsmengen samt Namen des dualen Systemanbieters ebenfalls an LUCID.

      So weit, so gut. Doch wie berechnen Sie als betroffener Händler eigentlich das in Punkt a) angesprochene Gesamtgewicht Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen?

      Möglichkeit 1: Sie kennen die Verpackungsgewichte bereits
      Wenn Ihnen die Gesamtgewichte der Verpackungsmaterialien, die Sie jährlich in Umlauf bringen, bereits vorliegen, weil Sie diese beispielsweise durch Angaben Ihres Verpackungsherstellers direkt nachvollziehen können oder diese Daten für sich ohnehin bereits verlässlich vermerken, ist deren Beteiligung bei einem dualen System schnell erledigt. Der Großteil der dualen Systeme betreibt eigene Onlineshops für die Lizenzierung von Verpackungen (z. B. das duale System Interseroh+ mit seinem Shop Lizenzero) und stellt Kalkulatoren zur Verfügung, in die der Händler seine individuellen Verpackungsmengen in Gewichtsangaben eintragen kann. Anhand dieser Angaben wird dann automatisch Ihr individuelles Lizenzierungsentgelt errechnet und Sie können Ihre Verpackungen anschließend direkt beteiligen.

      KARTONPLUS-TIPP:
      Bei uns geht es ganz einfach – die Gewichte aller bei Kartonplus gekauften Kartonagen finden Sie in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Mein Kartonplus / Ihre Einkaufsstatistik“!

      Möglichkeit 2: Ihnen liegen die Daten zu den Verpackungsgewichten nicht vor
      Sollten Ihnen Ihre Verpackungsgewichte nicht bekannt sein, funktioniert deren Kalkulation am besten ausgehend von der verwendeten Stückzahl der jeweiligen Verpackungen. So können Sie anhand des beispielhaften Gewichts einer Verpackung entweder selbst hochrechnen, welches Gesamtgewicht sich hieraus für die Gesamtanzahl an Verpackungen ergibt, oder Sie verwenden eine Berechnungshilfe, wie sie z. B. Lizenzero zur Verfügung stellt. Hier geben Sie einfach Ihre Stückzahlen pro Verpackungsart ein und mit einem Klick werden diese in Standard-Gewichtsangaben umgerechnet.

      Gut zu wissen
      Das Verpackungsgesetz fordert, dass Sie Ihre Verpackungsmengen für ein Jahr im Voraus angeben. Aber wie sollen so Schwankungen abgebildet werden, die über den Jahresverlauf eintreten können?

      Tatsächlich soll die Meldung der Verpackungsmengen vor Beginn des Jahres nur eine Vorausschätzung für das Jahr darstellen. Hierzu können Sie z. B. auf Verkaufszahlen aus den Vorjahren zurückgreifen. Sobald das Jahr herum ist, müssen Sie diese ursprüngliche Angabe dann ohnehin noch einmal mit der tatsächlich in Verkehr gebrachten Menge gegenprüfen und den solchermaßen final festgestellten Wert als Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei der ZSVR als auch bei Ihrem dualen System angeben. Zusätzlich bieten einige duale Systeme (darunter auch das duale System Interseroh+) unterjährige Mengenanpassungen an, die unkompliziert über die Onlineshops abgewickelt werden können.

      Angebot für Kartonplus-Kunden von Lizenzero

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      Neu im Kartonplus-Sortiment: Thermokartons

      Thermokartons sind eine innovative Möglichkeit, Lebensmittel und andere verderbliche Waren während des Versands frisch zu halten. Sie bieten mehr als 48 Stunden Kühlleistung im Kühl- oder Tiefkühlversand. Dies macht die Versandkartons ideal für Unternehmen, die Lebensmittel, medizinische Versorgung und andere verderbliche Waren versenden müssen. Mit ihren überlegenen Isoliereigenschaften können sie auch dazu beitragen, die Energiekosten zu senken, die mit dem Kühlen von Lebensmitteln während des Transports verbunden sind.

      Ihre Vorteile im Überblick:

      • Erhältlich in 3 Größen: S – Innenmaß: 290 x 290 x 290 mm, M – 350 x 350 x 350 mm und XL – 580 x 350 x 350 mm
      • Kühlleistung liegt bei über 48 Stunden im Kühl- oder Tiefkühlversand
      • Die Thermoeinlagen sind für einen direkten Kontakt mit Lebensmittel geeignet
      • Zudem bestehen die Einlagen aus >97% Altpapier
      • Sie können den gesamten Thermokarton, ohne Trennung, im Altpapier entsorgen
      • Geeignet für alle Arten von Lebensmittel, Arzneiprodukte oder Tiefkühlprodukte

      Eigenschaften der Einlagen: bestehend aus Schutzhülle, Zellulosefasern aus 100% Altpapier und Luft. Schont die Umwelt und ist CO2 neutral produziert!

      Sie benötigen folgendes Kühlmaterial, um die notwendige Temperaturkurve einzuhalten:

      • S Karton: 2 kg Kühlmittel (Coolpacks) oder 2,4 kg Trockeneis
      • M Karton: 3 kg Kühlmittel (Coolpacks) oder 3,6 kg Trockeneis
      • XL Karton: 5 kg Kühlmittel (Coolpacks) oder 7,2 kg Trockeneis

      Bestellen Sie ab jetzt die Thermokartons im Kartonplus Shop.

      Europaweite Verpackungslizenzierung

      Behalten Sie mit unserem Partner Lizenzero.eu den Überblick

      Ähnlich wie in Deutschland gelten europaweit Regeln und Gesetze zur Verpackungslizenzierung. Unternehmen, die Verpackungsmaterial im europäischen Ausland in Verkehr bringen, sind gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie dazu verpflichtet, sich am Recycling ihrer in Umlauf gebrachten Verpackungen zu beteiligen. Das bedeutet, sie müssen sie lizenzieren und dazugehörige Lizenzentgelte verrichten. Neben EU-Staaten gelten in viele Drittstaaten ähnliche gesetzliche Vorgaben.

      Das Prinzip dahinter: Im Zuge ihrer erweiterten Herstellerverantwortung sind Händler und Produzenten, die verpackte Produkte vertreiben und somit im Zielland für Verpackungsabfälle und Recyclingaufwände sorgen, neben dem Produkt auch für die Verpackung bis hin zu deren Verwertung verantwortlich. Welchen Rechten und Pflichten sie konkret nachkommen müssen, kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt von landesspezifischen Bestimmungen ab.

      Da sich die einzelnen Vorgaben, Lizenzierungsprozesse und Entgelthöhen voneinander unterscheiden und nicht immer leicht zu durchschauen sind, hilft Ihnen unser Partner Lizenzero.eu hierbei. Hier werden die jeweiligen Vorgaben leicht verständlich und übersichtlich in praktische Handlungsleitfäden heruntergebrochen. Alternativ können Sie den Lizenzierungsservice nutzen, bei dessen Nutzung Sie selbst nicht mehr tätig werden müssen, sondern alles per Vollmacht vom lieznzero.eu-Team abwickeln lassen.

      Eine Übersicht über die Lizenzero.eu-Produkte finden Sie hier.

      Angebot für Kartonplus-Kunden bei Lizenzero.eu

      Lizenzero.eu bietet 10% Rabatt für Kartonplus-Kunden* − lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero.eu und stellen Sie sich in Ihren Zielländern compliant auf!

      Rabattcode für Lizenzero.eu: „kartonplus10″*

      Hier geht es zu Lizenzero.eu: https://www.lizenzero.eu


      *Einzulösen auf www.lizenzero.eu. Gutschein gültig bis zum 31.12.2023. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

      Neues Produkt bei Kartonplus: Unser Maxibriefkarton MG10 – perfekt für kleine, flache Waren

      Wir freuen uns, Ihnen mit dem neuen Maxibriefkarton MG10 ein weiteres vielseitiges Produkt anbieten zu können. Der Maxibriefkartons MG10 hat ein Innenmaß von 175 x 95 x 25 mm, und das Außenmaß beträgt 180 x 100 x 30 mm. Der Karton ist somit perfekt geeignet für den Versand von kleinen und flachen Waren wie zum Beispiel Bücher, Ausweisdokumente, Visitenkarten, Schlüssel, Elektronikbauteile, und vieles mehr.

      Die Versandverpackung hat gerade einmal eine Außenhöhe von 30 mm und ist somit nicht höher als ein Briefkastenschlitz im Standard.
      Je nach Gewichtsklasse (max. jedoch 1.000 g) stehen Ihnen bei diesem Maxibriefkarton daher alle Versandoptionen zur Auswahl – ob Paket, Päckchen, Bücher- und Warensendung oder der Versand als Maxibrief. Vergleichen Sie dafür die unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Versanddienstleister.

      Unser Maxibriefkarton MG10 wird flach angeliefert und durch die Bauart Fefco 0426 lässt sich der Karton ganz praktisch ohne notwendiges Klebeband zusammen falten und steht demzufolge zur Weiterverarbeitung sofort bereit. Der Versandkarton ist mit einer 1.02E Qualität ausgestattet und wiegt selbst nur etwa 21 g.

      Alle Merkmale auf einen Blick:

      • Innenmaß: 175 x 95 x 25 mm
      • Außenmaß: 180 x 100 x 30 mm
      • Größe: DIN A6 / B6
      • Qualität: 1.02E
      • Bauart: FEFCO 0426
      • Gewicht: ca. 21 g

      Ordern Sie den neuen Maxibriefkarton MG10 jetzt online bei uns im Shop und profitieren Sie von unserer schnellen Lieferung! 

      Sie finden alle Staffelungen und Preise auf der Produktseite MG10 oder in der Produktübersicht unserer Maxibriefkartons.

      Benötigen Sie dagegen ein größeres Grundmaß, allerdings jedoch ebenso mit einer maximalen Außenhöhe von 30 mm? Dann ist unser Maxibriefkarton MG7 genau das was Sie suchen: er bietet Ihnen das Außenmaß von 353 x 250 x 30 mm.

      Quadratische Planbox in verschiedenen Größen

      Haben Sie längliche oder gerollte Waren wie beispielsweise Poster, Stangen, Schirme etc.?
      Dann werfen Sie einen Blick auf unsere langen Versandboxen in verschiedenen Längen. Wir haben lange Versandkartons mit überlappenden Boden- und Deckelklappen (Fefco 0203). Die Grundfläche ist jeweils 105×105 mm oder 112×112 mm bei der Hülse.

      Oder darf es noch ein wenig komfortabler sein?
      Unsere Planboxen.
      Alle unsere Planboxen sind mit praktischem Automatikboden ausgestattet und lassen sich daher schnell falten für den Versand.

      Die Kartonage hat eine formstabile Qualität von 1.30B und eine Grundfläche von 105×105 mm – demnach geeignet für viele verschiedene Waren.

      Durch den integrierten Selbstklebestreifen ist kein zusätzliches Klebeband notwendig. Und auch Ihrem Empfänger sollte es an Luxus nicht fehlen: Das Öffnen mittels praktischen Aufreißfadens, ohne zusätzliches Werkzeug.

       

       

      Hier finden Sie all unsere langen Versandkartons in verschiedenen Längen, ganz für Ihren Bedarf: https://kartonplus.de/produkte-versandboxlang.htm

      Neu: tesa® 60412 – Packband aus recyceltem PET

      Ganz neu bei Kartonplus: Neben unserem tesa® Packband aus Papier können Sie nun durch das neue Packband tesa® 60412 aus PET Ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

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      Das tesa® 64012 ist ein Universal-Packband, dass einem PET-Träger, der zu 70 % aus Post-Consumer-Recyclingkunststoff besteht und einem leistungsstarken Acrylat auf Wasserbasis.

      Ihre Produktvorteile auf einen Blick:

      • Geeignet für den Verschluss von leichten und mittelschweren Verpackungen (max. 30 kg)
      • Sehr gute Klebkraft auf unterschiedlichen Kartonqualitäten
      • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
      • Recyclingfreundliches Klebeband, zertifiziert nach INGEDE-Methode 12, dies bedeutet, es kann gemeinsam mit dem Karton in der Papiertonne entsorgt und recycelt werden
      • Geräuscharmes Abrollen
      • Länge 66m, Breite 5 cm
      • Stärke von 56 my

      tesa-60412-Recycled-PET-Packaging-Tape-60412

      Sie können das tesa® 60412 in transparent ab sofort hier bestellen:
      https://www.kartonplus.de/produkte-versandprodukte.htm#Klebeband

      Novelle des Verpackungsgesetzes – was ändert sich für Erstinverkehrbringer von Verpackungen?

      Im Juli 2021 wurde das Verpackungsgesetz (VerpackG) erstmalig novelliert, um die Gesetzgebung an einigen Stellen nachzuschärfen. Am 01. Juli 2022 werden einige dieser Neuerungen wirksam, die unter anderem den Onlinehandel über Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister betreffen.

      Gemeinsam mit unserem Partner Lizenzero haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

      VerpackG-Novelle: Die wichtigsten Punkte im Überblick

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      Bildquelle: Lizenzero

      Was ändert sich für den Onlinehandel über Marktplätze und Fulfilment?

      Ab 01. Juli 2022 werden Marktplatz-Betreiber*innen und Fulfilment-Dienstleister*innen stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen kontrollieren, ob Händler*innen ihren Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nachkommen. Können Händler*innen nicht nachweisen, dass sie VerpackG-konform aufgestellt sind, greift für sie ein Vertriebsverbot.

      Die neugeschaffene Kontrollpflicht für Betreiber*innen elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister*innen stellt eine der wichtigsten Änderungen der VerpackG-Novelle dar. Der zusätzliche Prüfmechanismus sorgt dafür, dass Verstöße gegen das VerpackG leichter von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst und entsprechende Verfahren gegen die beteiligten Akteur*innen eingeleitet werden können. Zudem ist hierdurch der Zugriff auch auf ausländische Händler*innen, die vielfach über Marktplätze in den deutschen Markt hineinagieren, deutlich besser möglich, sodass die Änderung für mehr Fairness im Wettbewerb sorgt.

      Marktplatz-Betreiber*innen dürfen künftig also nur Unternehmen für den Verkauf an Endkund*innen zulassen, die konform im Verpackungsregister LUCID registriert sind und sich an einem dualen System beteiligen. Analog dazu dürfen Fulfilment-Dienstleister*innen bei einem fehlenden Nachweis von Händler*innen keine Leistungen wie Lagerung, Verpacken oder Versand für die betroffenen Händler*innen erbringen.

      Wichtig: Den Bereich Fulfilment betrifft noch eine weitere Neuerung. Ab 01. Juli 2022 gilt ebenfalls, dass die beauftragenden Händler*innen verpflichtet sind, die verwendeten Versandverpackungen an einem dualen System zu beteiligen. Künftig sind also in keinen Fall mehr die Fulfilment-Dienstleister*innen zuständig, wie es unter bestimmten Umständen bislang der Fall war.

      Welche Neuerungen gelten noch für Erstinverkehrbringer von Verpackungen?

      • Erweiterung der Registrierungspflicht für Transportverpackungen
        Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen müssen sich ab 01. Juli 2022 auch im Melderegister LUCID registrieren. Damit wird die Registrierungspflicht auf diese Verpackungsart ausgeweitet.Transportverpackungen sind Verpackungen, die dem Transport von Ware zwischen verschiedenen Händler*innen dienen, z.B. Transportkisten, Holzpaletten, Fässer oder Kanister. Diese Verpackungsart kommt hauptsächlich im Business-to-Business Bereich zum Einsatz. Anders als Verkaufsverpackungen, werden Transportverpackungen in der Regel nicht zum Vertrieb von Produkten an Endverbraucher*innen verwendet.Da die dualen Systeme den Transport und die Verwertung von Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbraucher*innen anfallen, organisieren, gilt nur für diese Verpackungsart die Systembeteiligungspflicht. Transportverpackungen müssen also nicht wie Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenziert werden.Dennoch unterliegen Transportverpackungen künftig ebenfalls einer Registrierungspflicht. Für Transportverpackungen gilt zudem seit 03. Juli 2021 eine Informationspflicht und seit 01. Januar 2022 eine Nachweispflicht. Weitere Infos hierzu können Sie im Blogbeitrag unseres Partners Lizenzero lesen.
      • Erweiterung der Registrierungspflicht für Serviceverpackungen
        Auch die Letztvertreiber*innen von Serviceverpackungen, z.B. To-Go-Becher oder Tragetüten, die typischerweise in Gastronomie und stationärem Handel zum Einsatz kommen, müssen sich ab Juli 2022 in LUCID eintragen. Die Registrierungspflicht für den Letztvertreiber gilt auch dann, wenn die Lizenzierung der Serviceverpackung vom Vorvertreiber übernommen wird.
      • Pflicht für Mehrwegverpackungen im To-Go-Bereich
        Zudem müssen im To-Go-Bereich ab 2023 wiederverwendbare Mehrwegverpackungen, wie etwa Mehrweg-Getränkebecher, angeboten werden. Kunden sollen künftig auch Mehrwegverpackungen wählen dürfen, die nicht mehr kosten dürfen als die Einwegalternative. Den Anbietern steht es natürlich auch vor Einführung der Pflicht frei, bereits umweltfreundliche Lösungen mit Mehrwegbehältnissen anzubieten.Ausgenommen von der Pflicht sind kleine Kioske, Imbisse und weitere Geschäfte, die eine maximale Größe von 80 Quadratmetern und höchstens fünf Angestellte haben. Diese müssen es den Kunden jedoch möglich machen, selbst mitgebrachte Gefäße zu befüllen.
      • Ausweitungen der Pfandpflicht
      • Darüber hinaus ist die Pfandpflicht ausgeweitet worden und umfasst seit Januar 2022 nahezu alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen. Für Milchprodukte gilt eine Übergangsfrist bis 2024.Zusätzlich schreibt das novellierte VerpackG erhöhte Quoten für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen vor: Ab 2025 müssen mindestens 25 Prozent recycelter Kunststoff für PET-Flaschen und ab 2030 sogar 30 Prozent für alle Getränkeflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.
      • Erhöhte Quoten für den Einsatz von Recycling-Kunststoff
        Zusätzlich schreibt das novellierte VerpackG erhöhte Quoten für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen vor: Ab 2025 müssen mindestens 25 Prozent recycelter Kunststoff für PET-Flaschen und ab 2030 sogar 30 Prozent für alle Getränkeflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.

      Zu den Hintergründen der VerpackG-Novelle

      Die VerpackG-Novelle setzt unter anderem die EU-Vorschriften der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um. Die Neuerungen verfolgen das Ziel, die Kreislaufwirtschaft und das Recycling in Deutschland weiter voranzutreiben.

      Die Neuerungen helfen dabei, (1) Abfall von vornherein zu vermeiden, weil Mehrweg- und Pfandvorgaben potenziell umweltschädliche Produkte ersetzen (2) das Recycling von Materialien zu fördern, indem die Schlupflöcher für die Systembeteiligungspflicht reduziert werden, so dass Ressourcen künftig noch umfassender geschont werden.

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      Hier finden Sie weitere Informationen zu der Partneraktion* von Lizenzero: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung

      *Gültig bis zum 31.12.2022. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.