Neu im Kartonplus-Sortiment: Thermokartons

Thermokartons sind eine innovative Möglichkeit, Lebensmittel und andere verderbliche Waren während des Versands frisch zu halten. Sie bieten mehr als 48 Stunden Kühlleistung im Kühl- oder Tiefkühlversand. Dies macht die Versandkartons ideal für Unternehmen, die Lebensmittel, medizinische Versorgung und andere verderbliche Waren versenden müssen. Mit ihren überlegenen Isoliereigenschaften können sie auch dazu beitragen, die Energiekosten zu senken, die mit dem Kühlen von Lebensmitteln während des Transports verbunden sind.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Erhältlich in 3 Größen: S – Innenmaß: 290 x 290 x 290 mm, M – 350 x 350 x 350 mm und XL – 580 x 350 x 350 mm
  • Kühlleistung liegt bei über 48 Stunden im Kühl- oder Tiefkühlversand
  • Die Thermoeinlagen sind für einen direkten Kontakt mit Lebensmittel geeignet
  • Zudem bestehen die Einlagen aus >97% Altpapier
  • Sie können den gesamten Thermokarton, ohne Trennung, im Altpapier entsorgen
  • Geeignet für alle Arten von Lebensmittel, Arzneiprodukte oder Tiefkühlprodukte

Eigenschaften der Einlagen: bestehend aus Schutzhülle, Zellulosefasern aus 100% Altpapier und Luft. Schont die Umwelt und ist CO2 neutral produziert!

Sie benötigen folgendes Kühlmaterial, um die notwendige Temperaturkurve einzuhalten:

  • S Karton: 2 kg Kühlmittel (Coolpacks) oder 2,4 kg Trockeneis
  • M Karton: 3 kg Kühlmittel (Coolpacks) oder 3,6 kg Trockeneis
  • XL Karton: 5 kg Kühlmittel (Coolpacks) oder 7,2 kg Trockeneis

Bestellen Sie ab jetzt die Thermokartons im Kartonplus Shop.

Neues Produkt bei Kartonplus: Unser Maxibriefkarton MG10 – perfekt für kleine, flache Waren

Wir freuen uns, Ihnen mit dem neuen Maxibriefkarton MG10 ein weiteres vielseitiges Produkt anbieten zu können. Der Maxibriefkartons MG10 hat ein Innenmaß von 175 x 95 x 25 mm, und das Außenmaß beträgt 180 x 100 x 30 mm. Der Karton ist somit perfekt geeignet für den Versand von kleinen und flachen Waren wie zum Beispiel Bücher, Ausweisdokumente, Visitenkarten, Schlüssel, Elektronikbauteile, und vieles mehr.

Die Versandverpackung hat gerade einmal eine Außenhöhe von 30 mm und ist somit nicht höher als ein Briefkastenschlitz im Standard.
Je nach Gewichtsklasse (max. jedoch 1.000 g) stehen Ihnen bei diesem Maxibriefkarton daher alle Versandoptionen zur Auswahl – ob Paket, Päckchen, Bücher- und Warensendung oder der Versand als Maxibrief. Vergleichen Sie dafür die unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Versanddienstleister.

Unser Maxibriefkarton MG10 wird flach angeliefert und durch die Bauart Fefco 0426 lässt sich der Karton ganz praktisch ohne notwendiges Klebeband zusammen falten und steht demzufolge zur Weiterverarbeitung sofort bereit. Der Versandkarton ist mit einer 1.02E Qualität ausgestattet und wiegt selbst nur etwa 21 g.

Alle Merkmale auf einen Blick:

  • Innenmaß: 175 x 95 x 25 mm
  • Außenmaß: 180 x 100 x 30 mm
  • Größe: DIN A6 / B6
  • Qualität: 1.02E
  • Bauart: FEFCO 0426
  • Gewicht: ca. 21 g

Ordern Sie den neuen Maxibriefkarton MG10 jetzt online bei uns im Shop und profitieren Sie von unserer schnellen Lieferung! 

Sie finden alle Staffelungen und Preise auf der Produktseite MG10 oder in der Produktübersicht unserer Maxibriefkartons.

Benötigen Sie dagegen ein größeres Grundmaß, allerdings jedoch ebenso mit einer maximalen Außenhöhe von 30 mm? Dann ist unser Maxibriefkarton MG7 genau das was Sie suchen: er bietet Ihnen das Außenmaß von 353 x 250 x 30 mm.

Quadratische Planbox in verschiedenen Größen

Haben Sie längliche oder gerollte Waren wie beispielsweise Poster, Stangen, Schirme etc.?
Dann werfen Sie einen Blick auf unsere langen Versandboxen in verschiedenen Längen. Wir haben lange Versandkartons mit überlappenden Boden- und Deckelklappen (Fefco 0203). Die Grundfläche ist jeweils 105×105 mm oder 112×112 mm bei der Hülse.

Oder darf es noch ein wenig komfortabler sein?
Unsere Planboxen.
Alle unsere Planboxen sind mit praktischem Automatikboden ausgestattet und lassen sich daher schnell falten für den Versand.

Die Kartonage hat eine formstabile Qualität von 1.30B und eine Grundfläche von 105×105 mm – demnach geeignet für viele verschiedene Waren.

Durch den integrierten Selbstklebestreifen ist kein zusätzliches Klebeband notwendig. Und auch Ihrem Empfänger sollte es an Luxus nicht fehlen: Das Öffnen mittels praktischen Aufreißfadens, ohne zusätzliches Werkzeug.

 

 

Hier finden Sie all unsere langen Versandkartons in verschiedenen Längen, ganz für Ihren Bedarf: https://kartonplus.de/produkte-versandboxlang.htm

Neu: tesa® 60412 – Packband aus recyceltem PET

Ganz neu bei Kartonplus: Neben unserem tesa® Packband aus Papier können Sie nun durch das neue Packband tesa® 60412 aus PET Ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

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Das tesa® 64012 ist ein Universal-Packband, dass einem PET-Träger, der zu 70 % aus Post-Consumer-Recyclingkunststoff besteht und einem leistungsstarken Acrylat auf Wasserbasis.

Ihre Produktvorteile auf einen Blick:

  • Geeignet für den Verschluss von leichten und mittelschweren Verpackungen (max. 30 kg)
  • Sehr gute Klebkraft auf unterschiedlichen Kartonqualitäten
  • Geeignet für manuelle und automatische Applikation
  • Recyclingfreundliches Klebeband, zertifiziert nach INGEDE-Methode 12, dies bedeutet, es kann gemeinsam mit dem Karton in der Papiertonne entsorgt und recycelt werden
  • Geräuscharmes Abrollen
  • Länge 66m, Breite 5 cm
  • Stärke von 56 my

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Sie können das tesa® 60412 in transparent ab sofort hier bestellen:
https://www.kartonplus.de/produkte-versandprodukte.htm#Klebeband

Novelle des Verpackungsgesetzes – was ändert sich für Erstinverkehrbringer von Verpackungen?

Im Juli 2021 wurde das Verpackungsgesetz (VerpackG) erstmalig novelliert, um die Gesetzgebung an einigen Stellen nachzuschärfen. Am 01. Juli 2022 werden einige dieser Neuerungen wirksam, die unter anderem den Onlinehandel über Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister betreffen.

Gemeinsam mit unserem Partner Lizenzero haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

VerpackG-Novelle: Die wichtigsten Punkte im Überblick

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Bildquelle: Lizenzero

Was ändert sich für den Onlinehandel über Marktplätze und Fulfilment?

Ab 01. Juli 2022 werden Marktplatz-Betreiber*innen und Fulfilment-Dienstleister*innen stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen kontrollieren, ob Händler*innen ihren Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nachkommen. Können Händler*innen nicht nachweisen, dass sie VerpackG-konform aufgestellt sind, greift für sie ein Vertriebsverbot.

Die neugeschaffene Kontrollpflicht für Betreiber*innen elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister*innen stellt eine der wichtigsten Änderungen der VerpackG-Novelle dar. Der zusätzliche Prüfmechanismus sorgt dafür, dass Verstöße gegen das VerpackG leichter von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst und entsprechende Verfahren gegen die beteiligten Akteur*innen eingeleitet werden können. Zudem ist hierdurch der Zugriff auch auf ausländische Händler*innen, die vielfach über Marktplätze in den deutschen Markt hineinagieren, deutlich besser möglich, sodass die Änderung für mehr Fairness im Wettbewerb sorgt.

Marktplatz-Betreiber*innen dürfen künftig also nur Unternehmen für den Verkauf an Endkund*innen zulassen, die konform im Verpackungsregister LUCID registriert sind und sich an einem dualen System beteiligen. Analog dazu dürfen Fulfilment-Dienstleister*innen bei einem fehlenden Nachweis von Händler*innen keine Leistungen wie Lagerung, Verpacken oder Versand für die betroffenen Händler*innen erbringen.

Wichtig: Den Bereich Fulfilment betrifft noch eine weitere Neuerung. Ab 01. Juli 2022 gilt ebenfalls, dass die beauftragenden Händler*innen verpflichtet sind, die verwendeten Versandverpackungen an einem dualen System zu beteiligen. Künftig sind also in keinen Fall mehr die Fulfilment-Dienstleister*innen zuständig, wie es unter bestimmten Umständen bislang der Fall war.

Welche Neuerungen gelten noch für Erstinverkehrbringer von Verpackungen?

  • Erweiterung der Registrierungspflicht für Transportverpackungen
    Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen müssen sich ab 01. Juli 2022 auch im Melderegister LUCID registrieren. Damit wird die Registrierungspflicht auf diese Verpackungsart ausgeweitet.Transportverpackungen sind Verpackungen, die dem Transport von Ware zwischen verschiedenen Händler*innen dienen, z.B. Transportkisten, Holzpaletten, Fässer oder Kanister. Diese Verpackungsart kommt hauptsächlich im Business-to-Business Bereich zum Einsatz. Anders als Verkaufsverpackungen, werden Transportverpackungen in der Regel nicht zum Vertrieb von Produkten an Endverbraucher*innen verwendet.Da die dualen Systeme den Transport und die Verwertung von Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbraucher*innen anfallen, organisieren, gilt nur für diese Verpackungsart die Systembeteiligungspflicht. Transportverpackungen müssen also nicht wie Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenziert werden.Dennoch unterliegen Transportverpackungen künftig ebenfalls einer Registrierungspflicht. Für Transportverpackungen gilt zudem seit 03. Juli 2021 eine Informationspflicht und seit 01. Januar 2022 eine Nachweispflicht. Weitere Infos hierzu können Sie im Blogbeitrag unseres Partners Lizenzero lesen.
  • Erweiterung der Registrierungspflicht für Serviceverpackungen
    Auch die Letztvertreiber*innen von Serviceverpackungen, z.B. To-Go-Becher oder Tragetüten, die typischerweise in Gastronomie und stationärem Handel zum Einsatz kommen, müssen sich ab Juli 2022 in LUCID eintragen. Die Registrierungspflicht für den Letztvertreiber gilt auch dann, wenn die Lizenzierung der Serviceverpackung vom Vorvertreiber übernommen wird.
  • Pflicht für Mehrwegverpackungen im To-Go-Bereich
    Zudem müssen im To-Go-Bereich ab 2023 wiederverwendbare Mehrwegverpackungen, wie etwa Mehrweg-Getränkebecher, angeboten werden. Kunden sollen künftig auch Mehrwegverpackungen wählen dürfen, die nicht mehr kosten dürfen als die Einwegalternative. Den Anbietern steht es natürlich auch vor Einführung der Pflicht frei, bereits umweltfreundliche Lösungen mit Mehrwegbehältnissen anzubieten.Ausgenommen von der Pflicht sind kleine Kioske, Imbisse und weitere Geschäfte, die eine maximale Größe von 80 Quadratmetern und höchstens fünf Angestellte haben. Diese müssen es den Kunden jedoch möglich machen, selbst mitgebrachte Gefäße zu befüllen.
  • Ausweitungen der Pfandpflicht
  • Darüber hinaus ist die Pfandpflicht ausgeweitet worden und umfasst seit Januar 2022 nahezu alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen. Für Milchprodukte gilt eine Übergangsfrist bis 2024.Zusätzlich schreibt das novellierte VerpackG erhöhte Quoten für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen vor: Ab 2025 müssen mindestens 25 Prozent recycelter Kunststoff für PET-Flaschen und ab 2030 sogar 30 Prozent für alle Getränkeflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.
  • Erhöhte Quoten für den Einsatz von Recycling-Kunststoff
    Zusätzlich schreibt das novellierte VerpackG erhöhte Quoten für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen vor: Ab 2025 müssen mindestens 25 Prozent recycelter Kunststoff für PET-Flaschen und ab 2030 sogar 30 Prozent für alle Getränkeflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.

Zu den Hintergründen der VerpackG-Novelle

Die VerpackG-Novelle setzt unter anderem die EU-Vorschriften der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um. Die Neuerungen verfolgen das Ziel, die Kreislaufwirtschaft und das Recycling in Deutschland weiter voranzutreiben.

Die Neuerungen helfen dabei, (1) Abfall von vornherein zu vermeiden, weil Mehrweg- und Pfandvorgaben potenziell umweltschädliche Produkte ersetzen (2) das Recycling von Materialien zu fördern, indem die Schlupflöcher für die Systembeteiligungspflicht reduziert werden, so dass Ressourcen künftig noch umfassender geschont werden.

Sichern Sie sich den Partnervorteil: Lizenzero bietet 10% Rabatt für Kartonplus-Kunden – lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf!

Rabattcode für Lizenzero: „Kartonplus10“
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Partneraktion* von Lizenzero: https://www.lizenzero.de/kartonplus-verpackungslizenzierung

*Gültig bis zum 31.12.2022. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verpackungskunde: Bauart / FEFCO-Code

Es gibt verschiedene Bauarten von Versandverpackungen.
Um zu wissen, welche der unterschiedlichen Form gewünscht ist, wurde der sogenannte FEFCO-Code entwickelt. Darunter versteht sich eine 4-stellige Nummer, die eindeutig identifiziert, wie der Versandkarton aufgebaut sein soll.

Karton KP125 Fefco 0201

Der gängigste, „normale“ Faltkarton hat die Nummer FEFCO 0201, wie z. B. unser KP125, Innenmaß 200x150x90 mm

 

 

 

Die Maße werden immer mit dem Innenmaß (Nutzmaß) angegeben, Sonderfälle sind vorgegebene Maximalpaketmaße der Versanddienstleister wie z. B. der KP250a, der das Maximalmaß von DHL bedient.

Karton KP125 LxBxH

Zudem sind die Maße immer in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe angegeben. Damit wird definiert an welcher Seite die Öffnung ist. Die zu klebende Fläche ist somit immer mittig in der Breite, Stoß auf Stoß.

 

 

Eine weitere häufige Bauart ist der FEFCO-Code 0203. Bei dieser Bauart sind die Deckel- und Bodenklappen voll überlappt und stoßen nicht in der Mitte zusammen sondern an der Kante. Wie beispielsweise unser KP155.

KP155 Fefco0203

Werkzeug
Für die Herstellung mancher Bauarten oder auch bestimmten Größen muss ein entsprechendes Werkzeug hergestellt werden. Dieses wird einmalig produziert und kann für Folgeaufträge wiederverwendet werden. Die

Beispielsweise betrifft dies den FEFCO-Code 0426, wie bei den meisten unserer Maxibriefkartons. Hier im Beispielfoto unser MG1, Innenmaß: 150x105x46 mm.

MG1 150x105x46 Fefco 0426

 

 

 

 

 

 

 


Weiterführende Links

Alles Wissenswerte über die FEFCO-Organisation finden Sie hier: https://www.fefco.org/
Oder laden Sie sich das PDF von FEFO mit all den Bauarten hier herunter: https://www.fefco.org/technical-information/fefco-code

 

Neu im Kartonplus-Sortiment: Polsterpapier, die umweltfreundliche Alternative zu Lufpolsterfolie

Die Nachfrage nach umweltfreundlicher und nachhaltiger Verpackung sowie Füllmaterial steigt immer weiter an. Daher haben wir ab sofort, ganz neu im Kartonplus-Sortiment: Das FORMPack Polsterpapier aus 100 % Altpapier, die umweltfreundliche Alternative zu Luftpolsterfolie.

Die gute Polstereigenschaft erhält das Produkt durch das geprägte Material und kann somit mit den Eigenschaften einer Luftpolsterfolie sehr gut mithalten. Zudem besitzt das Polsterpapier eine extrem hohe Saugfähigkeit, weshalb es sich ideal zum Polstern Ihrer Waren im Versandkarton eignet.

Das Polsterpapier kommt in der praktischen und handlichen FORMPack Papierspendebox. Das Polsterpapier können Sie ganz einfach von Hand abreißen, ohne zusätzliches Schneid- oder Abrollgerät. Optimal zum Füllen und Polstern von Versandkartons direkt an Ihrem Packplatz.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Flexibel, platzsparend und ergiebig
  • Umkarton von ca. 300 x 400 x 300 mm, nur ca. 3,3 kg
  • aus 100 % Altpapier (ohne chemische Inhaltsstoffe), komplett recyclingfähig und FSC-zertifiziert
  • 55 Lfm in nur einer Box, 35 cm Breite
  • einlagig geprägtes Noppenpapier, Papierqualität 125 g/m2
  • Made in Germany

Leisten auch Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz und probieren Sie das neue Polsterpapier aus 100 % Recyclingpapier aus. Sie finden das FORMPack Polsterpapier unter der Artikelnummer FPB01 hier: https://www.kartonplus.de/produkte-luftpolsterfolie.htm

Kartonplus erweitert sein Sortiment: Unser KP190 passend zur neuen „Warenpost International“ von DHL

Das neue Angebot „Warenpost International“ richtet sich an DHL Vertragskunden, die insgesamt mehr als 200 warentragende Sendungen (Paket- und/oder Warenpost) im Jahr versenden. Die neue Versandoption wird voraussichtlich ab Juli 2022 verfügbar sein.

Die DHL optimiert sein Angebot, indem künftig zusätzlich die internationalen Post-Netzwerke sowie das Briefnetz des jeweiligen globalen Zustellpartners genutzt werden. Der Versand kann in über 220 Ländern und Territorien auf der ganzen Welt erfolgen. Die Liste der Destinationen finden Sie auf der Seite von DHL hier.

Die wichtigsten Änderungen für Sie sind die neuen Maximalmaße und das Maximalgewicht:  Das Mindestmaß von 140 x 90 x 10 mm bleibt. Das Maximalmaß wird auf 353 x 250 x 100 mm (Länge x Breite x Höhe) begrenzt. Das Gewicht ist auf max. 1 kg limitiert.

Künftig wird in zwei verschiedenen Versandoptionen unterschieden: der günstigste Versand erfolgt über die Warenpost International Standard. Mit dieser Option wird der Versand und die Zustellung immer auf dem kostengünstigsten Weg, ohne Tracking und Haftung, wie im nationalen Briefversand.

Die „Premium“-Variante beinhaltet den Versand und Zustellung auf dem schnellsten Weg, inklusive Tracking und Haftung. Diese Option kann hinzu gebucht werden. So auch die Möglichkeit der Rücksendung, fortan gegen Gebühr.

Hier die Daten noch einmal im Überblick:

  • Kleines Packmaß mit mind. 140 x 90 x 10 mm, max. 353 x 250 x 100 mm
  • Gewicht bis 1 kg
  • Für registrierte Geschäftskunden, ab 200 Sendungen im Jahr
  • Sendungsverfolgung und Haftung über „Premium“-Option buchbar

Damit Sie das neue Maximalmaß der Warenpost International nutzen können, bieten wir Ihnen ab sofort unseren Warenpostkarton KP190, mit dem Außenmaß 353 x 250 x 100 mm und einem Eigengewicht von gerade einmal 150g an.

Stabile Versandkartons für Ihre Schallplatten

Für all diejenigen die gerne in Nostalgie schwelgen, und diese auch seinen Kunden in Form von guter Schallplattenmusik weitergeben möchte.

Schallplattenverpackung in 2 Größen verfügbar: 7 inch und 12 inch
Natürlich kann die Verpackung auch für Drucksachen aller Art, Bücher, diverse Werbemittel, Textilien o.ä. verwendet werden.
Die Schallplattenverpackungen sind wiederverschließbar durch ihren praktischen Steckverschluss.

Fragen Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot an!
Hier geht es direkt zu unserem Kontaktformular: Kontakt

7“ Schallplatten
Innenmaß: 185 x 185 x 10 mm
Außenmaß: 191 x 191 x 16 mm
Qualität 1.20B
Palettenmenge 2.700 Stk
Schallplattenverpackung 7 inch

12“ Schallplatten
Innenmaß: 326 x 326 x 10 mm
Außenmaß: 330 x 330 x 16 mm
Qualität 1.20B
Palettenmenge 1.350 Stk
Schallplattenverpackung 12 inch

Neu im Sortiment: SpeedMan-Box, 70 g/m2 Packpapier zum Füllen und Polstern

Ab sofort haben wir die SpeedMan-Box, die mobile und handliche Papierspenderbox mit umweltfreundlichem Packpapier im Angebot. Optimal zum Füllen und Polstern von Versandkartons direkt an Ihrem Packplatz. Denn der Umkarton hat nur ein Maß von ca. 300 x 300 x 400 mm.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Flexibel, platzsparend und ergiebig
  • Umkarton von ca. 300 x 300 x 400 mm
  • 450 Lfm in nur einer Box, Breite 38,7 cm, Papierqualität 70 g/m2
  • Einfach von Hand abreißen: ohne zusätzliches Schneid- oder Abrollgerät
  • Original SpeedMan-Polsterpapier aus 100 % Recyclingpapier (Blauer Engel)
  • Made in Germany

Leisten auch Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz und probieren Sie die Speedman-Box mit Polsterpapier aus 100 % Recyclingpapier aus! Made in Germany!

Sie finden unsere Speedman-Box unter der Artikelnummer SMB01 hier:
https://www.kartonplus.de/produkte-packpapier.htm